Interessensbekundung für einen einmaligen Förderzuschuss

zur Weiterentwicklung und Unterstützung inklusiver Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg

Bei der beabsichtigten Beantragung eines Förderzuschusses zur Weiterentwicklung und Unterstützung inklusiver Kindertageseinrichtungen ist vor der Beantragung ein individuelles Beratungsgespräch mit der Leitung der Kindertageseinrichtung Voraussetzung. Auch bei Anträgen für mehrere Kindertageseinrichtungen unter gleicher Trägerschaft muss in jeder Kindertageseinrichtung ein Beratungsgespräch vor der Beantragung durchgeführt werden.

Mit der Einreichung der Interessensbekundung stimmen Sie der telefonischen Kontaktaufnahme zwecks Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch mit der Einrichtungsleitung durch das FFB zu.

Kindertageseinrichtung


Träger


Interessensbekundung für einen einmaligen Förderzuschuss

Die Interessenbekundung wird ausschließlich elektronisch unter Verwendung dieses Formulars entgegengenommen.

 

Durch Bestätigung Ihrer angegebenen E-Mail bestätigen Sie digital Ihre Interessensbekundung.

Nach Eingang der Interessenbekundung nimmt eine Mitarbeiterin des Forums Frühkindliche Bildung zwecks Terminvereinbarung für das ca. einstündige Beratungsgespräch mit der Einrichtungsleitung telefonisch Kontakt auf.

Rückfragen sind per Mail an folgende Adresse möglich:

Foerderzuschuss.Inklusion@ffb.kv.bwl.de

Interessensbekundung für einen einmaligen Förderzuschuss*
 

In Absprache mit der Einrichtungsleitung soll der Förderzuschuss für die Anschaffung von Materialien in folgenden Bereichen eingesetzt werden (bitte ankreuzen, Mehrfachauswahl möglich):

Förderzuschuss Einsatz*



Voraussetzung für den Erhalt des FörderzuschussesVoraussetzung für den Erhalt des Förderzuschusses

Hat die Kindertageseinrichtungen/Großtagespflegestelle bereits ein oder mehrere Kinder mit (drohender) Behinderung aufgenommen?

   

Wie viel inklusive Erfahrung konnten Sie bereits sammeln?

 

(Die Einrichtung macht sich gerade auf den Weg)

 

(Die Einrichtung begleitet seit sechs Monaten ein Kind/mehrere Kinder mit Behinderung/von Behinderung bedroht)

 

(Die Einrichtung begleitet seit einem Jahr ein Kind/mehrere Kinder mit Behinderung/von Behinderung bedroht)

 

(Die Einrichtung begleitet seit zwei Jahren ein Kind/mehrere Kinder mit Behinderung/von Behinderung bedroht)

 

(Inklusion ist im Alltag der Einrichtung fest verankert)/r (Die Einrichtung begleitet seit zwei Jahren ein Kind/mehrere Kinder mit Behinderung/von Behinderung bedroht)

Haben Sie hinsichtlich der Anschaffung von inklusiven Materialien Beratungsbedarf?

inklusiven Materialien Beratungsbedarf
   

Hinweis zum Datenschutz:

Ihre Daten werden im Rahmen der Bearbeitung zur Gewährung des Förderzuschusses Weiterentwicklung und Unterstützung inklusiver Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg DSGVO-konform verarbeitet und gespeichert.